Umsetzung der 2.Richtlinie Kita-Elternbeitragsbefreiung Corona ab Januar 2021

Liebe Eltern, 

am Donnerstag, den 04.02.2021 haben wir Sie über die 2.Richtlinie zur Kita- Elternbeitragsbefreiung Corona ab Januar 2021 via Homepage, Facebook und Aushänge im Eingangsbereich unserer Einrichtungen informiert. 

Prinzipiell können Sie sich vom Elternbeitrag teilweise oder vollständig befreien lassen, wenn die Kita bzw. der Hort geschlossen ist oder Sie die vereinbarte Betreuungszeit nicht voll in Anspruch genommen haben. Sollten Sie bereits aus anderen Gründen von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit sein, bleibt Ihr Anspruch von dieser neuen Richtlinie unberührt. 

Grundsätzlich ist der Träger von Betreuungseinrichtungen des Kindes nicht verpflichtet, Personensorgeberechtigte von den Elternbeiträgen zu befreien. 

Mit dieser Richtlinie eröffnet sich aber für uns die Möglichkeit, Sie während der pandemiebedingten Herausforderungen finanziell zu entlasten, z.B. weil Sie dem 

Appel des Bildungsministeriums des Landes Brandenburg gefolgt sind und Ihr Kind bzw. Ihre Kinder teilweise oder ganz vorrübergehend in Ihrer Häuslichkeit betreuen. 

So hat unser HdF-Vorstand dazu auf kurzem Wege einen entsprechenden 

Umlaufbeschluss gefasst. 

Den genauen Inhalt der o.g. Richtlinie entnehmen Sie bitte den Anlagen!