Jugendgerichtshilfe

Das Familienzentrum Grießen ermöglicht Jugendlichen, die straffällig geworden sind  und vom Jugendrichter eine Strafe als Auflage erhalten haben, gemeinnützige Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung abzuleisten. Dazu arbeiten wir partnerschaftlich mit der Jugendgerichtshilfe zusammen. Arbeitsleistungen können sowohl als Erziehungsmaßregel (Arbeitsweisung) oder als Zuchtmittel (Arbeitsauflage) angeordnet werden, die rechtlichen Grundlagen für die Arbeitsleistung sind in § 10 bzw. in § 15 JGG verankert. Erzieherisch sind sie an der Tat orientiert und dienen dem Schuldausgleich (Wiedergutmachung). Die Ableistung gemeinnütziger Arbeit bietet den Betroffenen die Möglichkeit, einem strukturierten Tagesablauf nachzugehen und zu erlernen, sich sinnvoll zu beschäftigen und Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln. Dazu dienen die Anerkennung und die positive Atmosphäre im Arbeitskollektiv, mit dem Ziel, die Werte und sozialen Kompetenzen des Jugendlichen zu stärken.
Wir ermöglichen im Familienzentrum:

  • zeitnahe Ableistung der verhängten Sozialstunden
  • sinnvolle und gemeinnützige Arbeiten mit sichtbarem Ergebnis
  • fachliche und sozialpädagogische Betreuung durch unser Personal
  • körperliche Arbeit im Erlebnisraum Natur, die eine abwechslungsreiche
    Alternative zum Freizeitverhalten bietet

Wo?

Zentrum für Familienbildung, -erholung und
Touristik Grießen

Zielgruppe

Jugendliche und junge Erwachsene

Zeitraum

ganzjährig

verantwortlich

Manfred Bauer