Übernahme der Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung

Viele Eltern folgen seit Ende vorigen Jahres dem Appell der Landesregierung, zur Vermeidung einer Ausbreitung des Coronavirus ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen. Die Horte sind geschlossen und es findet nur eine Notbetreuung statt. Zudem haben einzelne Landkreise und kreisfreie Städte die Kindertagesstätten wegen hoher Inzidenzzahlen geschlossen. Die Landesregierung möchte, dass alle Eltern, die von diesen Maßnahmen betroffen sind – auch für den Fall, dass diese Maßnahmen noch ausgeweitet werden müssen – keine Elternbeiträge mehr zahlen müssen

Dafür hat  das  Jugendministerium  (MBJS)  eine  Förderrichtlinie  auf den  Weg  gebracht, mit dem die Eltern von den Elternbeiträgen freigestellt werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport


Die gesamte Pressemitteilung können Sie dem Dokument entnehmen.

 


Pressemitteilung MBJS